Pflegekräfte aus Polen legal beschäftigen
Rechtssichere Vermittlung nach EU-Recht — mit Arbeitsvertrag, Sozialversicherung und voller Transparenz.
Wie funktioniert die legale Vermittlung?
Die Europäische Union garantiert einen freien Dienstleistungsverkehr innerhalb der Gemeinschaft. Auf dieser Grundlage können polnische Unternehmen Aufträge von deutschen Auftraggebern annehmen und ihre Arbeitnehmerinnen zwecks Dienstleistungserbringung nach Deutschland entsenden.
Rechtliche Grundlagen
- Art. 49 ff. AEUV — Freier Dienstleistungsverkehr in der EU
- Art. 14 Nr. 1a EWG Nr. 1408/71 (Sozialversicherung)
- § 15 BGBl. 2004 Nr. 62 und § 15 BeschV
- Vom Zoll Heilbronn geprüft und anerkannt
Arbeitsvertrag und Sozialabgaben
Die Pflegekräfte sind in Polen bei einer heimischen Firma angestellt. Sie erhalten Unterstützung mit Arbeitsvertrag, ohne selbst zum Arbeitgeber zu werden — keine Anmeldung, keine Sozialabgaben, keine Formalitäten.
Wichtig: Als Leistungsnehmer sind Sie formal Auftraggeber — nicht Arbeitgeber. Das befreit Sie von allen arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
Agentur aus Deutschland
Unsere Vermittlungsagentur ist in Wertheim (Baden-Württemberg) ansässig. Wir wurden vom Zoll in Heilbronn geprüft und arbeiten nach deutschen Gesetzen. Durch unsere Zweisprachigkeit bieten wir erstklassigen Service für beide Seiten.
✓ Keine Verpflichtungen
- Kein eigener Arbeitsvertrag
- Keine Behördenanmeldung
- Keine Lohnbuchhaltung
- Keine Sozialabgaben
✓ Volle Sicherheit
- Legal angestellt in Polen
- Sozialversicherung abgeführt
- Mindestlohn eingehalten
- EU-rechtlich abgesichert
Fragen zur Legalität?
Wir erklären Ihnen alles verständlich und kostenlos.